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Fliesen Dawid GmbH & Co. KG
Otto-Hahn-Str. 42
33442 Herzebrock-Clarholz

Fon +49 (0) 52 45 - 92 24 66
Fax +49 (0) 52 45 - 92 24 68

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www.fliesen-dawid.de

Amtsgericht Gütersloh | Register-Nr. HRA 8288 | USt.-ID: DE358277702
Persönlich haftender Gesellschafter: Bettendorf Verwaltungs GmbH | Amtsgericht Gütersloh | Register-Nr. HRB 12941
Gesellschafter/ Geschäftsführer: Sascha Bettendorf 

Haftungsausschluß

1. Inhalt des Onlineangebotes

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fliesen Dawid GmbH & Co. KG
 
§ 1 Geltungsbereich, Einbeziehung der VOB/B
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“).
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Ist Gegenstand des Vertrages auch die Verlegung, der Einbau und/oder die Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist Vertragsgrundlage die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Diese geht den nachfolgenden Bestimmungen im Fall von Widersprüchen vor.
(4) Das Verlegen von Dichtbändern und Sockelfliesen wird im Aufmaß als laufende Meter abgerechnet. Türen und Fenster, deren Länge unter einem Meter betrifft, werden nicht abgezogen, sondern fallen unter die zu berechneten Längen.
§ 2 Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager in Herzebrock-Clarholz, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nachlieferung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versand auf Wunsch des Kunden trägt dieser die tatsächlichen Transportkosten ab Lager in Herzebrock-Clarholz; hierzu zählen auch die Verpackungskosten und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunde gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühre, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
§ 3 Liefertermin
(1) Der Liefertermin wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Teillieferungen sind zulässig.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt dies nur, soweit wir vor dem Vertragsschluss mit ihm bereits ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen werden am Tag der Lieferung erteilt. Der Rechnungsbetrag ist, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, sofort und netto ohne jeden Abzug zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung. 
(2) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
§ 6 Mängel
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden, soweit der Vertragsschluss für die Vertragsparteien ein beiderseitiges Handelsgeschäft darstellt, voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Ware, die zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt ist, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.
(3) Die im Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Adern und Naturfehler wie Poren, Einsprengungen und Quarzadern, die häufig als gekittete Stellen oder Mängel gesehen werden, sind naturgegebene Erscheinungen. Sie stellen keine Abweichung der Beschaffenheit, keinen Mangel oder wertmindernden Umstand dar. Wir empfehlen, Naturstein zu imprägnieren.
(4) Wir übernehmen keine Gewährleistung für Sockelfliesenarbeiten an Wänden dessen Untergrund aus Kalk-Gips-Putz besteht.
§ 7 Gerichtsstand
(1) Für die AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insb. des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Herzebrock-Clarholz, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

HINWEISE, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE KUNDEN

1. Die Preise:
Die Preise verstehen sich in € zuzüglich der gesetzlich geltenden MwSt., ab unserem Lager oder wenn vereinbart ab Werk (Lieferant- oder Produktionsstätte). Angebote gelten vorbehaltlich. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialkosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Das Verlegen von Dichtbändern und Sockelfliesen wird im Aufmaß als laufende Meter abgerechnet. Türen und Fenster, deren Länge unter einem Meter betrifft, werden nicht abgezogen, sondern fallen unter die zu berechneten Längen.
2. Die Lieferungsmöglichkeiten:
Sämtliche Bestellungen werden nur unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörung, Wagen- oder Behältermängel, Bahnsperren, sowie in der Beschaffenheit bei unseren Lieferanten und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annährend zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages.
Selbstverständlich werden die Lieferzeiten soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten: indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Zwischenverkauf vorbehalten.
3. Der Versand:
Der Versand erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
4. Die Materialbeschaffenheit der Fliesen:
Die Fliesen können, bedingt durch Herstellung, nie ganz einheitlich geliefert werden. Die Lieferung erfolgt nach vorgelegten Durchschnittsmustern, trotzdem müssen Abweichungen hinsichtlich Stärke, Farbe, Gewicht, Oberflächenbeschaffenheit und Fleckigkeit toleriert werden. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass der allgemeine Charakter der Platten gewahrt bleibt.
5. Das Material Naturstein:
Die im Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Adern und Naturfehler wie Poren, Einsprengungen und Quarzadern, die von Laien häufig als gekittete Stellen angesehen werden, sind naturgegebene Erscheinungen. Sie bedeuten keine Wertminderung und sind daher nicht zu beanstanden. Wir empfehlen Ihnen, Naturstein zu Imprägnieren.
6. Die Beanstandungen:
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können nicht anerkannt werden.
7. Die Zahlung:
Der Kaufpreis ist bei der Lieferung fällig, die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer Vereinbarung. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe der geltenden Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet.
8. Die Warenrücknahme:
Ein Recht auf Warenrücknahme gelieferter Ware hat der Besteller nicht. Rücknahme von Lagerware nur nach Absprache, hier berechnen wir 15% des Warenwertes.
9. Der Eigentumsvorbehalt:
a) Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle Lieferungen vereinbart gilt.
b) Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
c) Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlungen per Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen.
10. Die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge:
Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb 10 Tagen schriftlich widersprochen wird.

Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) Vertretungsgrundlage. Wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B (gültige Fassung) in unseren Verkaufs-Büroräumen an. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Sockelfliesenarbeiten an Wänden dessen Untergrund aus Kalk-Gips-Putz besteht.12. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand:
Ausschließlicher Erfüllungsort ist unser Firmensitz, Herzebrock-Clarholz, Gerichtsstand ist in Rheda-Wiedenbrück. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, lässt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
13. Die Unwirksamkeitsklausel, Änderungen:
Alle Änderungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.